Dr. Tobias Hamm
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels-
und Gesellschaftsrecht
Festlegung der vorläufigen Verhandlungsergebnisse (Letter of Intent)
Straffung des weiteren Verfahrens und Vermeidung von Missverständnissen durch schriftliche Niederlegung der bisherigen Ergebnisse
Bestätigung der ernsthaften Erwerbsabsicht des Interessenten als Voraussetzung für seinen näheren Einblick in die Verhältnisse des Unternehmen
Festlegung des Ablaufs einer Due Diligence sowie der Schranken der Einsichtsgewährung bei besonders sensiblen Informationen
Abstimmung des Zeitplans und der Vorgehensweise bis zum Vertragsabschluss, um die Transaktion zeitnah umzusetzen
Prüfung des Unternehmens durch den Käufer (Due Diligence)
Gut organisierte Vorbereitung der Due Diligence im Hinblick auf zu erwartende Anforderungen des Interessenten
Nutzung des Vorbereitungsprozesses, um evtl. Probleme frühzeitig zu erkennen und selbst zu lösen
Rechtliche Begleitung des Due Diligence-Prozesses und der Beantwortung der vom Interessenten gestellten Fragen
Angemessene Lösungen zum Schutz der Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens
Organisation des Datenraums auf eigenen Servern
Vertragsgestaltung
Berücksichtigung der bei der Due Diligence erlangten Erkenntnisse für einen maßgeschneiderten Kaufvertrag
Einbau von Schutzmechanismen, damit der Verkäufer den Kaufpreis zeitnah erhält und eine möglichst geringe Haftung eingehen muss
Vermeidung von Zusicherungen, die der Verkäufer schlecht überblicken kann
Durchsetzung wichtiger Positionen durch harte aber konstruktive Verhandlungsführung