Dr. Ernst Wendler & Dr. Tobias Hamm

Dr. Ernst Wendler
Dr. Tobias Hamm

Rechtsanwälte

Festlegung der vorläufigen Verhandlungsergebnisse (Letter of Intent)

Straffung des weiteren Verfahrens und Vermeidung von Missverständnissen durch schriftliche Niederlegung der bisherigen Ergebnisse

Bestätigung der ernsthaften Erwerbsabsicht des Interessenten als Voraussetzung für seinen näheren Einblick in die Verhältnisse des Unternehmen

Festlegung des Ablaufs einer Due Diligence sowie der Schranken der Einsichtsgewährung bei besonders sensiblen Informationen

Abstimmung des Zeitplans und der Vorgehensweise bis zum Vertragsabschluss, um die Transaktion zeitnah umzusetzen

Prüfung des Unternehmens durch den Käufer (Due Diligence)

Gut organisierte Vorbereitung der Due Diligence im Hinblick auf zu erwartende Anforderungen des Interessenten

Nutzung des Vorbereitungsprozesses, um evtl. Probleme frühzeitig zu erkennen und selbst zu lösen

Rechtliche Begleitung des Due Diligence-Prozesses und der Beantwortung der vom Interessenten gestellten Fragen

Angemessene Lösungen zum Schutz der Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens

Organisation des Datenraums auf eigenen Servern

Vertragsgestaltung

Berücksichtigung der bei der Due Diligence erlangten Erkenntnisse für einen maßgeschneiderten Kaufvertrag

Einbau von Schutzmechanismen, damit der Verkäufer den Kaufpreis zeitnah erhält und eine möglichst geringe Haftung eingehen muss

Vermeidung von Zusicherungen, die der Verkäufer schlecht überblicken kann

Durchsetzung wichtiger Positionen durch harte aber konstruktive Verhandlungsführung